AGB Zimmervermittlung

Die Tourismus+Congress GmbH Frankfurt Main (TCF) ist lediglich technischer Vermittler, also nicht Partner des Beherbergungsvertrages. Vertragspartner ist der jeweilige Leistungsträger (z.B. Hotel, Pension etc.) Damit gelten die Geschäftsbedingungen des Beherbergungsbetriebes.

Die TCF erbringt ihre Vermittlungsleistungen im Namen und für Rechnung der beteiligten Leistungsträger und ist damit nicht Veranstalter im Sinne des § 651a, Absatz 1 BGB.

Rechte und Pflichten aus dem Beherbergungsvertrag

Der Beherbergungsvertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.

Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Der Beherbergungsunternehmer (Hotelier) ist verpflichtet, bei der Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.

Der Gast ist verpflichtet, bei nicht termingerechter Stornierung oder Nichtanreise bzw. Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Beherbergungsunternehmer ersparten Aufwendungen.

Der Beherbergungsunternehmer ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.

Haftung

Die TCF haftet für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Ausgeschlossen ist die Haftung für Bearbeitungsfehler, technische Mängel oder Ausfälle, die hinter der Schnittstelle des Reisebüros bzw. des Reiseveranstalters/Leistungsträgers entstehen.

Die TCF haftet nicht bei Störungen infolge höherer Gewalt oder Streiks oder bei Übermittlungsstörungen im Bereich der Telekommunikation.

Die TCF haftet nicht für Schlechterfüllung, Nichterfüllung oder sonstige Vertragsverletzungen des Beherbergungsunternehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen, soweit gesetzlich zulässig.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.

In jedem Fall zu beachten

Vor Antritt der Reise sind die Buchungsunterlagen auf ihre Übereinstimmung mit der der TCF zur Vermittlung gegebenen Anfrage zu überprüfen. Eine offensichtliche Abweichung muss der TCF unverzüglich gemeldet werden.

Ansprüche gegenüber der TCF verjähren in einem Jahr ab vertraglichem Reisebeginn.

Ansprüche gegenüber dem Leistungsträger sind diesem gegenüber geltend zu machen.

Sollte eine Bestimmung dieser Vermittlungsbedingungen unwirksam sein, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Alle Angaben entsprechen dem Stand der Drucklegung. Für ihre Richtigkeit und Vollständigkeit kann, soweit zulässig keine Haftung übernommen werden.

Hinweis zur Tourismusabgabe in Frankfurt am Main

Für Übernachtungen erhebt die Stadt Frankfurt ab 01.01.2018 eine Tourismusabgabe. Die Abgabe für Privatreisende wird 2,00 € pro Person und Nacht betragen. Diese Abgabe ist nicht in den Preisen für Hotelübernachtung, Privatzimmer oder Pauschalarrangements enthalten und wird bei Check-In zusätzlich erhoben.