Nutzungsbedingungen Film- und Bildarchiv

Lizenzbedingungen für Lizenznehmer
des Bildarchivs der Tourismus+Congress GmbH Frankfurt am Main

Anbieterkennzeichnung
Tourismus+Congress GmbH Frankfurt am Main
Kaiserstraße 56
60329 Frankfurt am Main

Präambel
Die Tourismus+Congress GmbH Frankfurt am Main (im Folgenden als TCF bezeichnet) ist die Vermarktungsgesellschaft der Stadt Frankfurt am Main in den Segmenten Tourismus und Kongresse. Sie arbeitet an der positiven Imagebildung weltweit. TCF erwirbt Rechte von Fotografen an Bild- und Filmmaterial, um es zur Erfüllung ihrer Funktion für die Stadt Frankfurt zur Förderung des Messe- und Tourismusstandortes Frankfurt am Main bereitzuhalten und kostenlos an private oder gewerbliche Endnutzer zu diesem Zwecke weiterzugeben. Bei dem Fotografen und Urheber der Bilder kann es sich um einen professionellen Fotografen, einen Amateur oder Teilnehmer eines Wettbewerbes in dem Bereich Fotografie handeln. Die nachfolgenden Lizenzbedingungen gelten zwischen der TCF und dem Endnutzer von Lizenzmaterial.

1. Vertragsschluss und Vertragsgegenstand
Die Erlaubnis zur Nutzung von Material aus dem Film- und Bildarchiv der TCF setzt eine vorherige Online-Registrierung des Endnutzers mit bestimmten Pflichtangaben voraus. In diesem Zusammenhang erkennt der Endnutzer die nachfolgenden Lizenzbedingungen mit dem Download des jeweiligen Bildes an. Dies kann durch das Anklicken eines gesonderten Kästchens erfolgen.
Das jeweilige Material kann im Einzelfall auch aufgrund eines schriftlich oder in Textform (E-Mail) geschlossenen Vertrages übersandt werden. In diesem Fall erhält der Endnutzer diese Lizenzbedingungen mit übersandt, diese werden Teil der Nutzungsvereinbarung.

Als Lizenzmaterial gelten Bilder, Film- oder Videomaterial, Audioprodukte, visuelle Darstellungen, die mit optischen, elektronischen, digitalen oder anderen Mitteln gemacht werden, einschließlich
Negative, Dias, Filmabdrücke, Ausdrucke, originale digitale Dateien oder jedes andere Produkt, das durch Urheberrecht geschützt ist und das einer Lizenz von TCF an den Lizenznehmer laut
Bedingungen dieses Vertrags unterliegt.

Durch diese Lizenzvereinbarung geregelt werden soll jede Art der Nutzung und Vervielfältigung, das bedeutet jede Form von Kopie oder Veröffentlichung des gesamten Lizenzmaterials oder von Teilen davon, über welches Medium und mit welchen Mitteln auch immer, das Verformen, Verändern, Zuschneiden oder Bearbeiten des Lizenzmaterials oder von Teilen desselben sowie die Erstellung abgeleiteter Werke aus dem Lizenzmaterial oder die Erstellung von Werken, die das Lizenzmaterial enthalten.

2. Gewährte Rechte und Einschränkungen
Die Einräumung von Nutzungsrechten am Bildmaterial erfolgt kostenfrei, jedoch unter bestimmten und unbedingt einzuhaltenden Bedingungen. Eine Nutzung, die nicht den folgenden Bestimmungen entspricht, erfolgt unrechtmäßig und kann vom Rechteinhaber verfolgt werden, namentlich im Wege von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen sowie ggf. mit der Folge der Erstattungspflicht von Abmahnkosten. Es gelten ergänzend die auf der Website von TCF abrufbaren Bedingungen des Rechtseinkaufs als Grenze der an den Endnutzer übertragbaren Rechte, soweit diese nicht den vorausstehenden Regelungen widersprechen.

a) Zweck
Die Verwendung wird nur gestattet zu Zwecken der Werbung und Public-Relations-Arbeit für den Messe- und Tourismusstandort Frankfurt am Main, soweit die den nachfolgenden Vorgaben entspricht. Eine honorarfreie Verwendung der Bilder ist nur zulässig für:

- Die Gestaltung touristischer Angebote in oder in Bezug auf die Stadt Frankfurt am Main und der Region Frankfurt Rhein-Main sowie sonstiger werblicher Veröffentlichungen durch in- und ausländische Reiseveranstalter, Reisebüros, Fluggesellschaften, Bahn und Busunternehmen, Schifffahrtsgesellschaften, Hotels, Messe, Kongress- und Tagungsorganisationen, Incoming-Büros und ähnliche Unternehmen.

- Die Gestaltung publizistischer Beiträge über Frankfurt am Main und die Rhein-Main-Region in Zeitungen, Zeitschriften, Illustrierten und Broschüren (Grundsatz: touristisch informativer und im weitesten Sinne werblicher Charakter des bildbegleitenden Textes).

- Die werbliche Unterstützung von Tagungen, Kongressen, Messen und Ausstellungen in Frankfurt am Main einschließlich der Werbung zum Besuch von kulturellen Einrichtungen und deren Veranstaltungen in Frankfurt am Main und in der Rhein-Main-Region (z. B. Kunstausstellungen, Theater, Konzert und Sportveranstaltungen) sowie der traditionellen Saisonaktivitäten (z. B. Wäldchestag, Mainuferfest, Museumsuferfest oder andere Stadt- oder Stadtteilfeste, Weihnachtsmarkt u.s.w.).

Die kostenfreie Nutzung der Bilder ist an die Vornahme des Urheberrechtshinweises entsprechend den nachfolgenden Vorgaben unter Nr. 3 dieses Lizenzvertrages gebunden.

b) Arten der erlaubten Nutzung
Für die oben genannten erlaubten Nutzungszwecke gewährt TCF dem Lizenznehmer ein nicht exklusives, nicht in Unterlizenz zu vergebendes und nicht übertragbares weltweites Recht zur Nutzung und Vervielfältigung des zum Download angebotenen Lizenzmaterials, jedoch nur im in diesem Vertrag ausdrücklich festgelegten Umfang. Dieses Recht kann von Auftragnehmern des Lizenznehmers zur Anfertigung des Endprodukts des Lizenznehmers (z.B. Agenturen des Lizenznehmers) ausgeübt werden, vorausgesetzt, dass sich der jeweilige Auftragnehmer zur Einhaltung der Bestimmungen dieses Vertrags verpflichtet.

Die Nutzung des Lizenzmaterials ist streng beschränkt auf die Erlaubnis zur Nutzung, das Medium, den Zeitabschnitt, die Druckauflage, die Positionierung, die Größe des Lizenzmaterials, das Gebiet und andere Bedingungen, die in den Rechten und Einschränkungen angegeben sind. Diese ergeben sich aus dem beim Download oder der Registrierung des Lizenznehmers gemachten Angaben, soweit sie den in diesem Vertrage gemachten Vorgaben entsprechen.

Der Lizenznehmer darf das Lizenzmaterial in allen Produktionsprozessen (Internetauftritt, Social Media, Plakate, Broschüren etc.) verwenden, welche für die in den Rechten und Einschränkungen angegebene, beabsichtigte Verwendung erforderlich sind, einschließlich der vorstehend definierten. Der Lizenznehmer ist berechtigt, das Eigentum am Endprodukt des Lizenznehmers als Teil eines beliebigen Verteilungsprozesses zu übertragen, so wie dies möglicherweise für die beabsichtigte Verwendung erforderlich und angemessen sein kann, die in den Rechten und Einschränkungen angegeben ist, jedoch ausschließlich als Teil des in den Rechten und Einschränkungen angegebenen Verteilungsprozesses. Diese Vereinbarung gewährt dem Lizenznehmer hingegen nicht das Recht, Nutzungs- oder Eigentumsrechte am Lizenzmaterial als eigenständige Rechte zu übertragen.

Redaktionell genutztes Lizenzmaterial darf unter der Maßgabe zugeschnitten oder sonst zur Verbesserung der technischen Qualität bearbeitet werden, dass die redaktionelle Integrität des Lizenzmaterials nicht beeinträchtigt wird; jede sonstige Bearbeitung ist unter allen Umständen untersagt.

c) Ausschluss
Soweit in den Rechten und Einschränkungen oder in einer separaten Lizenzvereinbarung nicht zusätzliche Rechte vereinbart werden, erstreckt sich die zulässige Nutzung des Lizenzmaterials nicht auf rein kommerzielle Zwecke, Marketing- oder Werbezwecke oder den Verkauf von Waren, die nicht geeignet sind, den Messe- und Tourismusstandort Frankfurt am Main zu fördern, wie etwa eine Maklertätigkeit zum Verkauf von Grundstücken oder Wohnungen.

Ausgeschlossen von der honorarfreien Nutzung sind:
- Jede nicht ausdrücklich zuvor genannte Art der Verwendung, insbesondere wenn das Lizenzmaterial primär die Basis für eine eigene wirtschaftliche Gewinnerzielung des Endnutzer ohne Förderung des Messe- und Tourismusstandort Frankfurt am Main bildet. Dies ist insbesondere der Fall bei Postkarten, Reiseführern, Kalendern, Bildbänden, Postern, Plakaten (ausgenommen touristische Werbeplakate) und ähnlichen Objekten sowie im Bereich Social Media und Online-Werbung.
- Die gestalterische Unterstützung von Waren oder Dienstleistungspräsentationen außerhalb der Touristikbranche, soweit diese das Bildmaterial ausschließlich zur Unterstützung ihrer Absatzinteressen nutzen wollen (z. B. als Hintergrundmotiv für eine Warenpräsentation).
- Eine Nutzung in pornografischer, diffamierender oder anderweitig rechtswidriger Weise, weder direkt noch implizit oder in Kombination mit anderen Materialien oder Inhalten. Außerdem ist der Lizenznehmer zur Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften und/oder brancheninternen Regelungen verpflichtet.
- Die Einbindung in ein Logo, ein Unternehmenskennzeichen, eine eingetragene Marke oder eine Dienstmarke ohne die vorherige schriftliche Einwilligung des Urhebers.
- Nutzungen durch Endnutzer, für die keine Lizenzierung erfolgt ist, insbesondere wenn der Endnutzer bei der Online-Registrierung nach Nr.1 dies Vertrages falsche Angaben über die Identität des Endnutzers oder den von ihm verfolgten Zweck der Nutzung gemacht hat.

Ohne die vorherige schriftliche Genehmigung des Urhebers und ggf. die Zahlung einer zusätzlichen Lizenzgebühr an den Urheber darf das Lizenzmaterial nicht verändert, umgestaltet oder zweckentfremdet werden.
Im Falle der o.g. rein kommerziellen Nutzung ohne Messe- oder Tourismusbezug ist die Verwendung des Lizenzmaterials nach diesem Lizenzvertrag nicht gestattet und somit kostenpflichtig. Die erforderlichen Nutzungsrechte können bei dem jeweiligen Urheber eingeholt werden, dessen Kontaktdaten über einen Link neben der Downloadmöglichkeit im Bilderarchiv von TCF abrufbar sind.

3. Urhebernennung, Urheberrechtsvermerk bzw. Quellenangabe
Der Urheber des Lizenzmaterials (Fotograf z.B.) wird im unmittelbaren Zusammenhang des Downloadangebots des Lizenzangebotes von TCF genannt, jedoch in der Regel nicht auf jedem einzelnen Bild oder sonstigen Bestandteil des Lizenzmaterials. Im Bilderarchiv von TCF wird auf die Website des Urhebers verlinkt, sofern der Urheber bei der Rechteinräumung eine entsprechende Angabe gemacht hat.

Bei Veröffentlichung der Bilder besteht nach dem Urheberrechtsgesetz die Verpflichtung, den Urheberrechtsvermerk bzw. die Quellenangabe

©#visitfrankfurt, Foto: (hier der Name des Fotografen im Bildnamen)

alternativ

©Tourismus+Congress GmbH Frankfurt am Main, Foto: (hier der Name des Fotografen im Bildnamen)
zu nennen. Dies muss in unmittelbarer Nähe der Abbildung erfolgen. Sofern die Quellenangabe bzw. der Urheberrechtsvermerk bereits auf dem Lizenzmaterial oder in der entsprechenden Dateiangebracht ist, darf dieser nicht verändert oder entfernt werden und muss bei der Verwendung des Lizenzmaterials sichtbar sein. Dies schließt das Verbot der Dekompilierung der Bilddatei zum Zwecke der Entfernung der Angabe mit ein. Sollte der Urheberrechtsvermerk bzw. die Quellenangabe nicht erfolgen, entfällt eine unter Umständen zuvor erteilte Erlaubnis zur Nutzung
des Lizenzmaterials.

Der Lizenznehmer darf weder ausdrücklich noch implizit falsche Angaben machen, dass er und nicht der Urheber der ursprüngliche Schöpfer seiner visuellen Arbeit ist, wenn deren wesentliche künstlerische Teile von dem Lizenzmaterial abgeleitet sind.

4. Rechtsrückruf beim Missbrauch etwa durch Social-Media-Plattformen
Wenn im Rahmen der Rechte und Einschränkungen Lizenzmaterial auf Social-Media-Plattformen oder sonstigen Websites Dritter reproduziert wird, werden derartige Rechte automatisch widerrufen, wenn das Lizenzmaterial durch die Plattform oder Website auf eine Weise genutzt wird, die den Bedingungen der vorliegenden Vereinbarung zuwiderläuft, und verpflichtet sich der Lizenznehmer, in einem solchen Fall auf Aufforderung durch TCF sämtliches Lizenzmaterial von den entsprechenden Plattformen oder Websites zu entfernen.

5. Releases
Für Lizenzmaterial wird im Allgemeinen kein Release beschafft. Wenn TCF ein Modell- und/oder Eigentums-Release für Lizenzmaterial eingeholt hat, ist dies jeweils an dem Lizenzmaterial oder dem Downloadangebot vermerkt. Eine diesbezügliche Gewährleistung und Freistellung erfolgt nur, wenn ein solcher Vermerk erfolgt ist, andernfalls wurde ein solches Model- oder Eigentums- Release nicht eingeholt. Dem Lizenznehmer ist bewusst, dass in einigen Gerichtsbarkeiten Rechtsschutz gegen die Nutzung von Bildern von Personen und Eigentum für kommerzielle Zwecke gewährt wird, wenn kein Release erteilt wurde. Für die Zahlung fälliger Beträge und die Einhaltung der Bestimmungen sonstiger geltender Tarifvereinbarungen, beispielsweise die Vereinbarung der Screen Actors Guild (SAG) in den USA, in Zusammenhang mit der Nutzung des Lizenzmaterials ist allein der Lizenznehmer verantwortlich.
Soweit dem Lizenznehmer nicht gesondert mitgeteilt wird, dass TCF ein Modell- oder Eigentums-Release erhalten hat, vergibt TCF keine Rechte für die Nutzung von Namen, Menschen, Marken,
Warenaufmachung, Logos, eingetragenen, nicht eingetragenen oder urheberrechtlich geschützten, im Lizenzmaterial enthaltenen Audiomaterialien, Design-Arbeiten, Kunstwerken oder Architektur
und gibt diesbezüglich keinerlei Zusicherungen ab. Allein der Lizenznehmer hat in eigener Verantwortung festzustellen, ob im Zusammenhang mit einer gewünschten Nutzung des
Lizenzmaterials ein Release erforderlich ist. Der Lizenznehmer ist allein dafür verantwortlich, alle etwa erforderlichen Releases zu beschaffen.

6. Gewährleistung und Haftung
TCF gewährleistet,

- dass das Lizenzmaterial für die Dauer von dreißig (30) Tagen nach Lieferung keinerlei Fehler in Hinsicht auf Material und Verarbeitung aufweist (bei Nichteinhaltung dieser Gewährleistung besteht die einzige und ausschließliche Abhilfe des Lizenznehmers im Austausch des Lizenzmaterials);
- dass TCF über alle nötigen Rechte und Befugnisse verfügt, um diesen Vertrag einzugehen;
- dass wenn der Lizenznehmer das Lizenzmaterial gemäß dieser Vereinbarung und in der Form nutzt, in der es von TCF bereitgestellt wurde (d. h. ohne Veränderung, Overlay oder erneute Fokussierung durch den Lizenznehmer), diese Benutzung keinerlei Urheberrechte, Markenrechte oder sonstige Rechte verletzt;
- außerdem wird dadurch nicht das Recht auf Privatsphäre oder das Öffentlichkeitsrecht verletzt;
- dass wenn von TCF gemäß Nr. 5 dieses Vertrages ein Release bereitgestellt wird, die vertragsgemäße Nutzung des Lizenzmaterials in seiner ursprünglichen Form durch den Lizenznehmer (d. h. ohne Veränderung, Overlay oder erneute Fokussierung durch den Lizenznehmer) keine Verletzung von Markenzeichen, anderen geistigen Schutzrechten, und/oder sofern ein Model-Release bereitgestellt wird, Datenschutzbestimmungen oder Werberechten zur Folge hat.

Eine darüber hinausgehende Gewährleistung im Hinblick auf das Lizenzmaterial oder seine Übermittlungssysteme wird ausgeschlossen, sofern keine gesonderten diesbezüglichen Garantien oder Ähnliches übernommen wurden. Dies gilt insbesondere für die konkludente Gewährleistung für die allgemeine Gebrauchstauglichkeit oder die Eignung für einen bestimmten Zweck.
TCF haftet darüber hinaus nicht für Schäden, Kosten oder Verluste, die durch Änderung des Lizenznehmers am Lizenzmaterial oder durch den Kontext entstehen, in dem das Lizenzmaterial durch den Lizenznehmer verwendet wird.
Bei Verstoß gegen die oben genannten Bedingungen kann TCF von dem Lizenznehmer verlangen, dass der er alle seine Produkte , die er mit dem Lizenzmaterial versehen hat, auf eigene Kosten einzieht und entweder korrigiert oder die unrechtmäßige Verbreitung und Benutzung des Lizenzmaterials gänzlich einstellt. Außerdem behält sich TCF auch für diesen Fall Schadenersatzforderungen vor.
Im Rahmen des Vertrags haftet TCF nur für Schäden, die beim Lizenznehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Dies gilt nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung des Vertragspartners oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen und auch nicht bei der Verletzung einer Pflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalspflicht).

7. Einhaltung des Pressecodex
Der Lizenznehmer ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressecodex) verpflichtet. Er trägt die Verantwortung für die Betextung. Für eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts oder des Urheberrechts durch eine abredewidrige, sittenwidrige und sinnentstellende Verwendung in Bild und Text übernimmt TCF keine Haftung. Gleiches gilt für eine herabwürdigende Darstellung von abgebildeten Personen auf den überlassenen Bildern. Bei Verletzung solcher Rechte ist allein der Nutzer etwaigen Dritten gegenüber schadensersatzpflichtig. Darüber hinaus ist der Lizenznehmer in solchen Fällen verpflichtet, TCF von etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen und die angemessenen Kosten einer etwaigen Rechtsverteidigung zu ersetzen. Die Verwendung des Bildmaterials für sittenwidrige, gewaltverherrlichende, pornografische oder anderweitig verfassungswidrige Einsätze wird ausdrücklich untersagt.

8. Datenschutz
Alle zur Durchführung des Vertrages erforderlichen Daten werden in computerlesbarer Form gespeichert. Diese können auch personenbezogene Daten beinhalten. Es handelt sich um die Daten, die zur Einräumung der Lizenz in dem Kontaktformular abgefragt oder auf sonstiger Weise etwa bei einer Emailanfrage bezüglich Lizenzmaterial vom Endnutzer mitgeteilt werden. Die Daten werden in Einklang mit den datenschutzrechtlichen Vorschriften vertraulich behandelt. Die für die Bearbeitung eines Auftrags notwendigen Daten wie Name und Adresse werden ggf. im Rahmen der Durchführung der Übersendung des Lizenzmaterials an das jeweilige Transportunternehmen sowie die Fertigungswerkstätten und die Verpackungs- und Versandunternehmen weitergegeben, soweit dies zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten erforderlich ist.
Im Übrigen wird auf die gesonderte Datenschutzerklärung der TCF verwiesen, die auf der Internetseite der TCF unter http://www.frankfurt-tourismus.de/Footer/Datenschutzerklaerung abrufbar ist.

9. Sonstiges
Soweit vorstehend nicht besonders aufgeführt erfolgt jegliche Nutzung nach den Bestimmungen des deutschen Urheberrechtsgesetzes und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit keine unabdingbaren europäischen oder andere internationalen Rechtsvorschriften entgegenstehen. Bei Lieferungen aus dem Ausland gilt entsprechend ebenfalls deutsches Recht. In jedem Fall ist
Gerichtsstand und Erfüllungsort Frankfurt am Main, sofern der Lizenznehmer kein Verbraucher ist. Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbestimmungen nichtig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine Regelung gelten, welche die Parteien nach Sinn und Zweck der Vereinbarung gewollt haben würden, wenn ihnen die Unwirksamkeit bekannt gewesen wäre.
Stand: 06.02.2017

Kontakt:
Tourismus+Congress GmbH Frankfurt am Main
Kaiserstrasse 56
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Fax +49 (0) 69/21 23 78 80
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