AGB für individuell organisierte Stadtführungen für Gruppen

und Sonderbedingungen für Gutscheine

Die Tourismus + Congress GmbH Frankfurt am Main ("TCF") veranstaltet neben Öffentlichen Touren, die als regelmäßige Veranstaltungen mit fixem Programm stattfinden, auch individuell organisierte Stadtführungen (Stadtrundfahrten und Stadtrundgänge) für Gruppe.

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die Buchung und Durchführung von durch TCF veranstalteten individuell organisierten Stadtführungen für Gruppen (A.) sowie Sonderbedingungen für Gutscheine (B.). Für Öffentliche Touren gelten die Allgemeinen Verkaufsbedingungen für Tickets und touristische Leistungen (Ticket-AGB) von TCF und die Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen für Öffentliche Touren (Stadtführungen).

A.    Allgemeine Buchungsbedingungen für Stadtführungen

1.    Geltungsbereich der Buchungsbedingungen
Diese Allgemeinen Buchungsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehungen der TCF mit ihren Kunden. Die Allgemeinen Buchungsbedingungen der TCF gelten auch dann, wenn die TCF mit Kenntnis von den Geschäftsbedingungen des Kunden eine Buchung des Kunden bestätigt. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden erkennt die TCF nur dadurch an, dass sie ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
2.    Gegenstand der Buchungsbedingungen für Stadtführungen

  • a)    Die TCF organisiert Stadtführungen. Dazu vermittelt die TCF selbstständige Gästeführer für die Stadtführungen (Stadtrundfahrten oder Stadtrundgänge) und stellt zusätzlich auf Wunsch Busse für Stadtrundfahrten bereit.
  • b)    Die von der TCF vermittelten Gästeführer können für bestimmte, von der TCF im Vorhinein festgelegte Stadtführungen (z.B. "Der Kaisersaal im Römer") gebucht werden.
  • c)    Bei der Bereitstellung von Bussen kooperiert die TCF mit selbstständigen Busunternehmen (einige der kooperierenden Busunternehmen sind auf der Homepage der TCF aufgeführt). Die Beförderung im Rahmen von Stadtrundfahrten erfolgt nicht durch die TCF selbst, sondern wird eigenständig durch das jeweils beauftragte Busunternehmen durchgeführt. Sämtliche Unternehmerpflichten nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) treffen dabei nur den ausführenden Beförderungsunternehmer.

3.    Abschluss des Buchungsvertrages

  • a)    Konkrete Buchungen von Stadtführungen bei der TCF müssen schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Die Buchung ist als verbindliche Willenserklärung des Kunden zu verstehen.
  • b)    Ein Vertrag mit der TCF kommt erst dann zustande, wenn die TCF die Buchung des Kunden schriftlich oder per E-Mail bestätigt hat ("Auftragsbestätigung").
  • c)    Sämtliche Änderungen einer verbindlichen Buchung werden ebenfalls ausschließlich schriftlich oder per E-Mail erfasst.
  • d)    Hat der Kunde Vorkasse zu leisten (z.B. in den Fällen der Ziff. 4.b)c)), erhält er nach seiner verbindlichen Buchung ein Formular über die Ermächtigung der TCF zur Prüfung der Kreditkarte vor und Belastung seiner Kreditkarte nach der Auftragsbestätigung. Dieses Formular hat der Kunde ausgefüllt und unterschrieben an die TCF zurückzusenden. Erst nach Erhalt des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Formulars und Prüfung der Kreditkarte wird die TCF die Buchung bestätigen und die Auftragsbestätigung versenden.
  • e)    Bestimmte Stadtführungen unterliegen einer maximalen Teilnehmerzahl pro Gästeführer. Die TCF wird den Kunden im Rahmen des konkreten Angebotes auf solche Beschränkungen hinweisen. Übersteigt die gewünschte Gruppengröße die jeweils genannte maximale Teilnehmerzahl, wird die TCF dem Kunden die Buchung eines weiteren Gästeführers anbieten; die Gruppe wird in diesem Fall geteilt.

4.    Eintrittspreise; Kosten des vermittelten Gästeführers

  • a) Sofern im Rahmen einer Stadtführung Eintrittskosten für bestimmte Institutionen (z.B. MAIN TOWER, Goethe Haus) und/oder Kosten für Sonderleistungen (z.B. Kostproben auf dem Weihnachtsmarkt) anfallen, sind diese vom Kunden gesondert zu bezahlen. Hierfür bietet TCF optional für bestimmte Institutionen Bausteine an, die vom Kunden zusammen mit der jeweiligen Stadtführung gebucht werden können. Diese Bausteine sind in der Regel für unterschiedliche Gruppengrößen erhältlich. Einzelheiten sind unter www.frankfurt-tourismus.de einsehbar. Vom Kunden gebuchte Bausteine werden in der Auftragsbestätigung aufgeführt. Bausteine können vom Kunden gemäß den Bedingungen für Stornierung und Umbuchung (Ziffer 9) storniert oder geändert werden. Im Übrigen werden gebuchte Bausteine, auch im Falle ihrer Nichtinanspruchnahme, nicht, auch nicht teilweise, erstattet. Dies bedeutet insbesondere, dass das Nichterscheinen einzelner Teilnehmer nicht zu einer Reduzierung gebuchter Bausteine berechtigt. Gebuchte Bausteine verfallen damit ersatzlos, soweit sie nicht im Rahmen der jeweiligen Stadtführung vollständig ausgeschöpft werden.
  • b) Über die TCF mitgebuchte Bausteine für Eintrittskosten sind bei Nichtinanspruchnahme seitens des Kunden nicht erstattungsfähig.
  • c) Die von der TCF im Angebot angegebenen Eintrittskosten sind Sondertarife. Sie gelten nur, wenn der entsprechende Eintritt vom Kunden bei der TCF mitgebucht wird. Hat der Kunde die Eintrittskosten nicht mitgebucht, werden die Eintrittskosten direkt bei der jeweiligen Institution vor Ort bezahlt. Es gelten dann die in den Institutionen allgemein gültigen Kassenpreise.
  • d) Aufgrund möglicher Wartezeiten oder unvorhersehbarer kurzfristiger Schließungen bei bestimmten Institutionen (z.B. MAIN TOWER, Goethe Haus), kann die TCF nicht sicherstellen, dass der Gästeführer innerhalb der Stadtführungsdauer den Kunden bei der Besichtigung begleitet. Falls Eintrittsbausteine über die TCF mitgebucht wurden, händigt der Gästeführer im Rahmen der gebuchten Größe des Eintrittsbausteins pro Teilnehmer ein Ticket vor Ort aus, so dass der Kunde die Institution innerhalb der Gültigkeitsdauer des Tickets zu einem anderen Zeitpunkt eigenständig besuchen kann.
  • e)   Insbesondere bei individuell erstellten Stadtführungen bzw. individuellen Tagesprogrammen können Fahrt- und Bewirtungskosten für den Gästeführer anfallen. Diese Kosten sind in den Gästeführertarifen nicht enthalten und werden in folgenden Fällen zusätzlich berechnet und dem Kunden nachträglich in Rechnung gestellt:
    (1)    Fahrtkosten: Der Treff- und / oder Endpunkt befindet sich nur in Ausnahmefällen und nach ausdrücklicher Zusage durch TCF außerhalb Frankfurts.
    (2)    Bewirtungs- und Eintrittskosten: Der Gästeführer begleitet auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden ein vom Kunden erstelltes Tagesprogramm und die Bewirtungs- und/oder Eintrittskosten für den Gästeführer werden von der Gruppe vor Ort nicht übernommen.

5.    Zahlungsmodalitäten

  • a)    Die konkreten Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Angebot und der Auftragsbestätigung.
  • b)    Bei Vertragsabschluss ist bei inländischen Rechnungsadressen der Gesamtpreis unverzüglich nach Erhalt der Rechnung zu zahlen.
  • c)    Bei einer Rechnungsadresse außerhalb Deutschlands erfolgt die Zahlung vorab per Kreditkarte.
  • d)    Ist die Belastung der Kreditkarte des Kunden erfolglos (z.B. weil die vom Kunden angegebenen Kreditkartendaten nicht korrekt sind oder keine ausreichende Deckung besteht), ist die TCF – zusätzlich zu ihrem Leistungsverweigerungsrecht – auch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
  • e)    Ergibt sich nach Durchführung der Leistungen eine Differenz zugunsten des Kunden (z.B. bei Erkrankung eines Gästeführers), wird dem Kunden diese Differenz zurückerstattet. Ergibt sich nach Durchführung der Leistungen, dass noch Zahlungen seitens des Kunden ausstehen, werden die noch unbezahlten Leistungen dem Kunden nachträglich in Rechnung gestellt und bei Kreditkartenzahlung die angegebene Kreditkarte entsprechend belastet.

6.    Von der TCF vermittelte Gästeführer

  • a)    Die Auswahl des zu vermittelnden Gästeführers trifft die TCF nach Maßgabe der für die Stadtführung erforderlichen Qualifikation. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Vermittlung eines bestimmten Gästeführers.
  • b)    Auch im Falle der Benennung eines bestimmten Gästeführers bleibt es der TCF vorbehalten, diesen im Falle eines zwingenden Verhinderungsgrundes (insbesondere wegen Krankheit) durch einen anderen, geeigneten und qualifizierten Gästeführer zu ersetzen.
  • c)    Der Kontakt mit dem Gästeführer erfolgt erst vor Ort. Die privaten Daten des disponierten Gästeführers unterliegen dem Datenschutz und werden seitens der TCF nicht an Dritte weitergegeben.
  • d)    Von der TCF vermittelte Gästeführer übernehmen im Rahmen der Stadtführungen keine Aufsichtspflicht. Gruppen von Minderjährigen (z.B. Schülergruppen) müssen von einer ausreichenden Anzahl an Aufsichtspersonen begleitet werden. Ist die Anzahl der Aufsichtspersonen nach pflichtgemäßer Einschätzung durch den Gästeführer zu gering, haben die Gästeführer die Möglichkeit, die Stadtführung nicht zu beginnen bzw. eine laufende Stadtführung abzubrechen. Die Gruppe gilt dann als nicht erschienen.
  • e)    Die von der TCF vermittelten Gästeführer übernehmen für Gruppen bezüglich Eintritts-, Bewirtungs- oder sonstiger Kosten keine Barvorlagen. Die vermittelten Gästeführer kassieren auch keine Eintrittsgelder bar vor Ort.

7.    Leistungen

  • Alle Angaben sowie die Darstellungen zu den Stadtführungen in Broschüren, im Internet etc. stellen lediglich beispielhaft allgemein mögliche Leistungen dar. Es wird hierdurch kein bestimmter Inhalt für die Stadtführungen garantiert. Die TCF schuldet nur den in der Auftragsbestätigung ausdrücklich genannten Leistungsumfang.

8.    Leistungs- und Preisänderungen

  • a)    Änderungen oder Abweichungen vom vereinbarten Inhalt der Buchung sind zulässig, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen der TCF für den Kunden zumutbar sind. Zumutbar sind Änderungen oder Abweichungen insbesondere, wenn sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Tour nicht maßgeblich beeinträchtigen oder wenn es sich um äußere, nicht von der TCF zu vertretende Umstände z.B. Straßensperrungen; Schließung von Museen, kurzfristige Erkrankung des Gästeführers etc. handelt. Die TCF ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird die TCF dem Kunden eine kostenlose Umbuchung anbieten. Sind die Änderungen oder Abweichungen für den Kunden unter Berücksichtigung der Interessen der TCF nicht zumutbar, steht dem Kunden das Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu.
  • b)    Bei verspätetem Erscheinen der Gruppe besteht kein Anspruch auf eine Verlängerung der Stadtführung oder eine Minderung des Preises. Eine Verlängerung der Stadtführungen steht im Ermessen des Gästeführers. Im Falle einer Verlängerung setzt sich die zu bezahlende Einsatzzeit aus der Wartezeit des Gästeführers und der tatsächlichen Dauer der Führung zusammen. Die Wartezeit der Gästeführer beträgt maximal 45 Minuten. Bei einer Verspätung von mehr als 45 Minuten gilt die Gruppe grundsätzlich als nicht erschienen (mit der Kostenfolge von Ziffer 9.a)).
  • c)    Die Einsatzzeit eines Gästeführers beginnt und endet in Frankfurt. Bei Einsatzbeginn oder -ende außerhalb Frankfurts verlängert sich die Einsatzzeit des Gästeführers entsprechend und anfallende Fahrtkosten sowie die zusätzliche Einsatzzeit werden berechnet.

9.    Stornierung und Umbuchung durch den Kunden; Nichterscheinen

  • a)    Der Kunde kann die Buchung schriftlich oder per E-Mail bis 14 (vierzehn) Tage vor dem Buchungstermin kostenlos stornieren. Danach wird dem Kunden eine Stornogebühr von 100% der Kosten berechnet – in diesem Fall hat der Kunde den vereinbarten Preis ohne Abzug zu zahlen. Maßgeblich für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang der schriftlichen oder per E-Mail an die in der Auftragsbestätigung genannten E-Mail gesandte Stornierungserklärung bei der TCF.
  • b)    Der vereinbarte Preis ist auch dann ohne Abzug zu zahlen, wenn ein Kunde bzw. eine Gruppe zu einer gebuchten Führung nicht erscheint.
  • c)    Dem Kunden ist in jedem Fall der Nachweis gestattet, dass der TFC durch die Stornierung oder das Nichterscheinen kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der TCF bleibt es vorbehalten, abweichend von der oben genannten Pauschale eine konkret zu berechnende, höhere Entschädigung zu fordern.
  • d)    Bei umfangreichen Buchungen, zu Messezeiten und an Feiertagen behält sich die TCF restriktivere Stornobedingungen vor. Die geänderte Stornofrist und die damit zusammen hängenden Stornobedingungen finden sich im Angebot und der Auftragsbestätigung.
  • e)    Im Falle von umfangreichen Umbuchungen, Änderungen und Stornierungen von bereits verbindlich gebuchten Serviceleistungen (Busse/Gästeführer) können je nach Arbeitsaufwand Bearbeitungsgebühren bis € 30,00 berechnet werden. Ansonsten unterliegen diese den oben genannten Stornobedingungen.

10.    Beschränkung der Haftung

  • Wir haften bei Schäden, die nicht Körperschäden sind, nur für Vorsatz und für grobe Fahrlässigkeit und für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Bei fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung von TCF auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden und in jedem Fall auf den dreifachen Wert der angebotenen Leistung begrenzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für die Erfüllungsgehilfen der TCF.

B.    Sonderbedingungen für Gutscheine
1.    Gutscheine der TCF

  • a)    Der Kunde hat die Möglichkeit, für Stadtrundgänge bei der TCF Gutscheine zu erwerben. Die Gutscheine beziehen sich stets auf konkrete Stadtrundgänge; Wertgutscheine werden nicht ausgegeben.
  • b)    Die Gutscheine können sowohl für eine einzelne Person (Einzelgutscheine) als auch für Gruppen ausgestellt werden (Gruppengutscheine).
  • c)    Die TCF erstellt zweierlei Arten von Gutscheinen: (1) Gutscheine für öffentliche Stadtrundgänge, die zu vorab festgelegten Zeiten und ohne vorhergehende Buchung stattfinden und (2) solche Gutscheine, zu deren Einlösung Gästeführer gebucht werden muss (z.B. Gruppengutscheine für Themen-Stadtrundgänge).

2.    Erwerb der Gutscheine

  • a)    Der Kunde hat die Möglichkeit, Gutscheine bei der TCF zu bestellen. Konkrete Bestellungen müssen schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Die Bestellung ist als verbindliche Willenserklärung des Kunden zu verstehen. Ein Vertrag mit der TCF kommt erst dann zustande, wenn die TCF die Bestellung des Kunden schriftlich oder per E-Mail bestätigt hat. Der Kunde hat Vorkasse zu leisten. Die TCF wird den Gutschein per Post an den Kunden versenden, wenn der Rechnungsbetrag bei der TCF eingegangen ist.
  • b)    Gutscheine der TCF können auch direkt in der Tourist Information Römer und in der Tourist Information Hauptbahnhof erworben werden.

3.    Einlösen der Gutscheine

  • a)    Gutscheine der TCF für öffentliche Stadtrundgänge sind direkt bei der Tourist Information Römer oder bei der Tourist Information Hauptbahnhof der TCF einzulösen, wo der Kunde die entsprechenden Tickets nach Verfügbarkeit erhält. Eine vorhergehende Buchung wird empfohlen. Je nach Stadtrundgang ist die maximale Personenzahl je Gästeführer in einer Gruppe beschränkt.
  • b)    Bei Gutscheinen, deren Einlösung die Buchung eines Gästeführers voraussetzt (z.B. Gruppengutscheine für Themen-Stadtrundgänge), hat der Gutscheinbegünstigte schon bei der Buchung die Gutscheinnummer anzugeben. Der Buchungsvertrag wird nach den Allgemeinen Buchungsbedingungen abgeschlossen (siehe insoweit oben unter A.). Der Gutschein ist dem Gästeführer vor Ort auszuhändigen.
  • c)    Wird der Gutschein für die im Gutschein verkörperte Leistung eingelöst, entstehen keine weiteren Kosten für den Gutscheinbegünstigten.
  • d)    Die Einlösung des Gutscheins ist nicht an die in dem Gutschein bezeichnete Person gebunden. Vielmehr berechtigt der Gutschein den jeweiligen Inhaber, die in dem Gutschein verkörperte Leistung gegen Vorlage des Original-Gutscheins zu verlangen. Die Vorlage einer Kopie des Gutscheins berechtigt nicht zur Geltendmachung.
  • e)    Bei Gruppengutscheinen werden eventuell anfallende Eintritte von den Kunden vor Ort selbst bezahlt. Somit gelten die regulären Eintritte der jeweiligen Institution (z.B. Main Tower, Goethe Haus).

4.    Keine Barauszahlung; Stornokosten; Gültigkeit

  • a)    Der Wert des Gutscheins kann nicht ausgezahlt werden. Auch eventuelle Differenzbeträge, die sich daraus ergeben, dass der Gutscheinbegünstigte einen Stadtrundgang wählt, die einen geringeren Wert als der im Gutschein angegebene Stadtrundgang hat, verfallen und werden nicht ausgezahlt.
  • b)    Stornokosten, die entsprechend den Allgemeinen Buchungsbedingungen (siehe oben unter A.) entstehen, werden dem Gutscheinbegünstigten in Rechnung gestellt.
  • c)    Der Gutschein kann innerhalb einer Frist von zwei Jahren zum Jahresende eingelöst werden. Die Frist beginnt mit Schluss des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt worden ist.

C.    Rechtswahl und Gerichtsstand

  • Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen der TCF und dem Kunden Frankfurt am Main.

Stand: 03/2019