Allgemeine Veranstaltungsbedingungen für Öffentliche Touren

Allgemeine Veranstaltungsbedingungen für Öffentliche Touren (Stadtführungen) der Tourismus+Congress GmbH Frankfurt am Main

Die Tourismus + Congress GmbH Frankfurt am Main ("TCF") veranstaltet Öffentlichen Touren, die als regelmäßige Veranstaltungen mit fixem Programm stattfinden.

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die Durchführung von durch TCF veranstalteten Öffentlichen Touren. Für den Erwerb von Tickets für Öffentliche Touren gelten ergänzend die Ticket-AGB von TCF.

1.    Geltungsbereich der Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen für Öffentliche Touren (Stadtführungen)

Diese Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehungen der TCF mit ihren Kunden. Diese Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen der TCF gelten auch dann, wenn die TCF mit Kenntnis von den Geschäftsbedingungen des Kunden eine Buchung des Kunden bestätigt. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden erkennt die TCF nur dadurch an, dass sie ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

2.    Gegenstand der der Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen für Öffentliche Touren (Stadtführungen)

a)    Die TCF veranstaltet Öffentliche Touren, die als regelmäßige Veranstaltungen mit fixem Programm stattfinden. Tickets für diese Touren können – je nach Art der Öffentlichen Tour – im Onlineshop der TCF, per E-Mail, Telefon und/oder in Verkaufsstellen der TCF erworben werden. Hierfür gelten die Ticket-AGB von TCF. Die Ticket-AGB von TCF können hier abgerufen werden.

b)    Für die Veranstaltung und Durchführung der Öffentlichen Touren gelten die nachfolgenden Bestimmungen.

3.    Leistungen

a)    Die Angaben sowie die Darstellungen zu den Öffentlichen Touren in Broschüren, im Internet, etc. wurden von der TCF mit größter Sorgfalt erstellt. Da die inhaltliche Ausgestaltung der einzelnen Öffentlichen Touren im Detail dem jeweiligen Gästeführer obliegt, sind jedoch geringfügige Abweichungen zwischen den von TCF gemachten Angaben und der konkreten Öffentlichen Tour möglich.

b)    Die Teilnehmerzahl für Öffentliche Touren ist begrenzt. TCF ist bemüht, nicht mehr Tickets für eine Öffentliche Tour zu verkaufen als für die jeweilige Tour Plätze zur Verfügung stehen. Sollte es im Einzelfall dennoch zu Überbuchungen kommen, kann der betroffene Kunde – wenn er nicht ausnahmsweise trotzdem an der Tour teilnehmen kann – sein Ticket gegen volle Kostenerstattung zurückgeben. Alternativ kann der Kunde das Ticket gegen das Ticket für eine andere gleichwertige Öffentliche Tour eintauschen.

4.    Beschränkung der Haftung

TCF haftet unbeschränkt nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen der ausdrücklichen Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos sowie wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen. Ebenso haftet TCF unbeschränkt bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden haftet TCF nur im Falle der Verletzung solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Kunde in besonderem Maße vertrauen darf ("wesentliche Vertragspflichten"), jedoch begrenzt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren, vertragstypischen Schaden.

5.    Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.