AGB Pauschalarrangements

1. Abschluss des Reisevertrages

a) Der Reisevertrag soll schriftlich abgeschlossen werden. Sämtliche Abreden, Nebenabreden und Sonderwünsche sollen schriftlich erfasst werden. Vor Vertragsschluss übermitteln wir Ihnen unsere vollständigen Allgemeinen Reisebedingungen. Bei Vertragsschluss oder unverzüglich danach händigen wir Ihnen die vollständige Reisebestätigung aus. Dazu sind wir nicht verpflichtet, wenn es sich um eine kurzfristige Buchung weniger als sieben Werktage vor Reisebeginn handelt. Wir haben in diesem Fall jedoch auf die Obliegenheiten zur Mängelanzeige und Fristsetzung vor einer Kündigung des Reisevertrages nach §§ 651 c ff BGB hinzuweisen.

b) An die Reiseanmeldung sind Sie zwei Wochen gebunden. Innerhalb dieser Frist wird die Reise durch uns bestätigt. Kurzfristige Buchungen zwei Wochen vor Reisebeginn und kürzer führen durch die sofortige Bestätigung zum Vertragsabschluss.

c) Weicht unsere Reisebestätigung von dem Reiseauftrag ab, so liegt in der Reisebestätigung ein neuer Vertragsantrag, an den wir 20 Tage gebunden sind und den Sie durch die Rücksendung der Reiseanmeldung innerhalb dieser Frist annehmen können.

2. Bezahlung

a) Bei Vertragsabschluss ist keine Anzahlung fällig, außer unsere Auftragsbestätigung enthält einen anderen Hinweis, wie z.B. bei bestimmten Veranstaltungen und entsprechenden Eintrittskarten (Karten für Musikveranstaltung etc.). Bitte beachten Sie unsere Bestätigung.

b) Der Reisepreis ist spätestens drei Wochen vor Reisebeginn Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen zu zahlen.

c) Vertragsabschlüsse innerhalb von drei Wochen vor Reisebeginn verpflichten Sie zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen.

d) Wir akzeptieren zur Zahlung folgende Kreditkarten: Mastercard und Visacard. Der Reisepreis wird drei Wochen vor Reiseantritt von Ihrem Kreditkartenkonto abgebucht.

e) Die Tourismus+Congress GmbH Frankfurt am Main hat gemäß § 651 K (1)-(3) BGB das Insolvenzrisiko bei der Reisegarant GmbH abgesichert.

3. Leistungen

a) Unsere vertraglichen Leistungen richten sich nach der verbindlichen Leistungsbeschreibung (Prospekt/Katalog) sowie den Reiseunterlagen, insbesondere der Reiseanmeldung und der Reisebestätigung.

b) Wir behalten uns vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die Sie vor Buchung selbstverständlich informiert werden.

c) Nebenabreden, besondere Vereinbarungen, vereinbarte Sonderwünsche sind in die Reiseanmeldung und insbesondere in die Reisebestätigung aufzunehmen. Auf Ziff. 1. a) dieser Bedingungen wird Bezug genommen.

d) Alle angegebenen Preise beinhalten die aufgeführten Leistungen sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer.

4. Leistungs- und Preisänderungen

a) Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluß notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir sind verpflichtet, Sie über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls werden wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

b) Wir können vier Monate nach Vertragsabschluss Preiserhöhungen bis zu 5% des Gesamtreisepreises verlangen, wenn sich nach Vertragsabschluss nachweisbar und unvorhergesehen die Preise der Leistungsträger erhöht haben. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung haben wir Sie unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder eine Umbuchung auf eine mindestens gleichwertige Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, Ihnen eine solche Reise ohne Mehrpreis aus unserem Angebot anzubieten. Sie haben diese Rechte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung uns gegenüber geltend zu machen.

5. Rücktritt und Umbuchung durch den Kunden

a) Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Treten Sie die Reise nicht an, können wir Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für unsere Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Wir können diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren.

b) Es gelten folgende Stornogebühren:
Bis 30 Tage vor Reiseantritt ist eine kostenlose Stornierung möglich. Danach können folgende Stornogebühren je angemeldetem Teilnehmer berechnet werden:

  • 29 - 21 Tage vor Reiseantritt 20% des Reisepreises,
  • 20 - 11 Tage vor Reiseantritt 40% des Reisepreises,
  • 10 - 1 Tag/e vor Reiseantritt 50% des Reisepreises,
  • Danach 80% des Reisepreises.

Es bleibt Ihnen unbenommen, uns nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, als die von uns geforderte Pauschale.

Durch uns bereits gekaufte Eintrittskarten für Theater, Oper und/oder andere Zusatzleistungen können nicht zurückgenommen werden und müssen Ihnen in jedem Fall voll in Rechnung gestellt werden.

Achten Sie bitte unbedingt auf separate Hinweise bei den einzelnen Bestätigungen, die die obige Regelung ersetzen. Bei Reiseabbruch infolge eines Umstandes, der in der Sphäre des Reisenden liegt, bemühen wir uns bei den Leistungsträgern um die Erstattung ersparter Aufwendungen. Dies gilt nicht, wenn völlig unerhebliche Leistungen betroffen sind.

c) Im Reisepreis ist kein Reiseschutz enthalten. Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir den Abschluss einer solchen Versicherung.

6. Ersatzreisende

a) Der Reisende kann sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den besonderen Reiseerfordernissen genügt und seiner Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

b) Der Reisende und der Dritte haften dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis.

c) Der Reisende und der Dritte haften dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für die durch die Teilnahme des Dritten entstehenden Mehrkosten, regelmäßig pauschaliert und ohne weiteren Nachweis auf EUR 15,00.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter und Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

a) Ohne Einhaltung einer Frist, wenn Sie die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung unsererseits stören oder wenn Sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis. Wir rechnen den Wert der ersparten Aufwendungen sowie die Vorteile, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangen, ab, einschl. der uns von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

b) Wird die Reise infolge bei Vertragsschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir verpflichten uns im Falle höherer Gewalt, alle Maßnahmen, mit Ausnahme des Rücktransportes, zu treffen, die in Folge der Aufhebung des Vertrages notwendig werden.

8. Haftung des Reiseveranstalters

a) Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
1. Die gewissenhafte Reisevorbereitung
2. Die sorgfältige Auswahl und die Überwachung der Leistungsträger
3. Die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen Reiseleistungen, sofern wir nicht gemäß Ziff. 3 vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt haben.
4. Die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen

b) Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.

9. Beschränkung der Haftung

a) Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
2. soweit wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Wir empfehlen Ihnen in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse den Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung.

b) Ein Schadensersatzanspruch gegen uns ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzliche Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

10. Gewährleistung

a) Abhilfe: Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

b) Minderung des Reisepreises: Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen, den Mangel anzuzeigen.

c) Kündigung des Vertrages: Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in Ihrem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung - kündigen. Dasselbe gilt, wenn Ihnen die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, uns erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt wird. Sie schulden uns den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie von Interesse waren.

d) Schadensersatz: Sie können unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben.

11. Mitwirkungspflicht

Sie sind verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich zur Kenntnis zu geben. Unterlassen Sie es schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

12. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung von Leistungen müssen innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise schriftlich bei uns geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche geltend gemacht werden, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind.
Ihre vertraglichen Ansprüche verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Haben Sie solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem wir die Ansprüche schriftlich zurückweisen. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.

13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

a) Wir stehen dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten.
Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.

b) Sie sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation unsererseits bedingt sind.

14. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand für Vollkaufleute, die nicht zu den in § 4 HGB bezeichneten Gewerbetreibenden gehören, ist Frankfurt am Main.

15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

Herausgeber und Veranstalter:
Tourismus+Congress GmbH Frankfurt am Main
Kaiserstraße 56
60329 Frankfurt am Main
Tel.: +49 (0) 69/21 23 88 00
Fax: +49 (0) 69/21 23 07 76
info@infofrankfurt.de

Hinweis zur Tourismusabgabe in Frankfurt am Main

Für Übernachtungen erhebt die Stadt Frankfurt ab 01.01.2018 eine Tourismusabgabe. Die Abgabe für Privatreisende wird 2,00 € pro Person und Nacht betragen. Diese Abgabe ist nicht in den Preisen für Hotelübernachtung, Privatzimmer oder Pauschalarrangements enthalten und wird bei Check-In zusätzlich erhoben.