AGB Pauschalangebote für Gruppen

1. Abschluss des Reisevertrages

a) Der Reisevertrag soll schriftlich abgeschlossen werden. Sämtliche Abreden, Nebenreden und Sonderwünsche sollen schriftlich erfasst werden.. Vor Vertragsschluss übermitteln wir Ihnen unsere vollständigen Allgemeinen Reisebedingungen. Bei Vertragsschluss oder unverzüglich danach händigen wir Ihnen die vollständige Reisebestätigung aus. Dazu sind wir nicht verpflichtet, wenn es sich um eine kurzfristige Buchung weniger als sieben Werktage vor Reisebeginn handelt. Wir haben in diesem Fall jedoch auf die Obliegenheiten zur Mängelanzeige und Fristsetzung vor einer Kündigung des Reisevertrages nach § § 651 c ff BGB hinzuweisen.

b) An die Reiseanmeldung sind Sie zwei Wochen gebunden. Innerhalb dieser Frist wird die Reise durch uns bestätigt. Kurzfristige Buchungen zwei Wochen vor Reisebeginn und kürzer führen durch die sofortige Bestätigung zum Vertragsabschluss.

c) Weicht unsere Reisebestätigung von dem Reiseauftrag ab, so liegt in der Reisebestätigung ein neuer Vertragsantrag, an den wir 20 Tage gebunden sind und den Sie durch die Rücksendung der Reiseanmeldung inner dieser Frist annehmen können.
2. Bezahlung

a) Bei Vertragsabschluss ist keine Anzahlung fällig, außer unsere Auftragsbestätigung erhält einen anderer Hinweis, wie z.B. bei bestimmten Veranstaltungen und entsprechenden Eintrittskarten (Karten für Musikveranstaltungen etc.). Bitte beachten Sie unsere Bestätigung.

b) Der Reisepreis ist spätestens zwei Wochen vor Reisebeginn Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen zu zahlen.

c)Vertragsabschlüsse innerhalb von zwei Wochen vor Reisebeginn verpflichten Sie zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen.

d) Die Tourismus+Congress GmbH Frankfurt am Main hat gemäß § 651 k (1)-(3) BGB das Insolvenzrisiko bei tour VERS Touristik-Versicherungs-Service GmbH abgesichert.
3. Leistungen
a) Unsere vertraglichen Leistungen richten sich der verbindlichen Leistungsbeschreibung (Prospekt/ Katalog) sowie den Reiseunterlagen, insbesondere der Reiseanmeldung und der Reisebestätigung.

b) Wir behalten uns vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die Sie vor Buchung selbstverständlich informiert werden.

c) Nebenreden, besondere Vereinbarungen, vereinbarte Sonderwünsche sind die Reiseanmeldung und insbesondere in die Reisebestätigung aufzunehmen. Auf Ziff. 1. a) dieser Bedingungen wird Bezug genommen.

d) Alle angegebenen Preise sind nicht kommissionsfähig und beinhalten die aufgeführte Leistungen sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer. Transportkosten sind nicht eingeschlossen.
4. Leistungs- und Preisänderungen

a) Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängel behaftet sind. Wir sind verpflichtet, Sie über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenfalls werden wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

b) Wir können vier Monate nach Vertragsschluss Preiserhöhungen bis zu 5% des Gesamtreisepreises verlangen, wenn sich nach Vertragsschluss nachweisbar und unvorhergesehen die Preise der Leistungsträger erhöht haben. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung haben wir Sie unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder eine Umbuch auf eine mindest gleichwertige Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, Ihnen eine solche Reise ohne Mehrpreis aus unserem Angebot anzubieten. Sie haben diese Rechte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung uns gegenüber geltend zu machen.
5. Rücktritt und Umbuchung durch den Kunden

a) Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Treten Sie die Reise nicht an, können wir Ersatz für die getroffene Reisevorkehrungen und für unsere Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Wir diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren.

b)Es gelten folgende Stornogebuhren:

  • Bis 30 Tage vor Reiseantritt kann die gesamte Gruppe kostenlos storniert werden. Danach können folgende Stornogebühren je angemeldetem Teilnehmer berechnet werden:
  • Bis 15 Tage vor Reiseantritt 15% des Reisepreises,
  • 14-7 Tage vor Reiseantritt 30% des Reisepreises,
  • 6-1 Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises,
  • Danach 80% des Reisepreises.

Durch uns bereits gekaufte Entrittskarte für Theater, Varieté und/ oder andere Zusatzleistungen können nicht zurückgenommen werden und müssen Ihnen in jedem voll in Rechnung gestellt werden.
Achten Sie bitte unbedingt auf separate Hinweise bei den einzelnen Bestätigungen, die die obige Regelung ersetzen.
Bei Reiseabbruch infolge eines Umstandes, der in der Sphäre des Reisenden liegt, bemühen wir und bei den Leistungsträgern um die Erstatt und ersparter Aufwendungen. Dies gilt nicht, wenn völlig unerhebliche Leistungen betroffen sind.

c) Im Reisepreis ist kein Rechtschutz enthalten. Wir empfehlen Ihnen dringend den Abschluss des Städte-Reiseschutzes der EUROPÄISCHEN Reiseversicherung. Er beinhaltet eine Reiserücktrittskosten-Versicherung und Reisegepäck-Versicherung. Auf Wunsch ist die Reiserücktrittskosten-Versicherung auch einzeln abschließbar. Entsprechende Unterlagen senden wir Ihnen gerne zu.
6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter und Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Wir können in folgenden Fälle vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

a) Ohne Einhaltung einer Frist, wenn Sie die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmachung unsererseits stören oder wenn Sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis. Wir rechnen den Wert der ersparten Aufwendungen sowie die Vorteile, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangen, ab, einschl. der uns von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

b) Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbare höhere Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können wir als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistung eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir verpflichten uns im Falle höherer Gewalt, alle Maßnahmen, mit Ausnahme des Rücktransportes, zu treffen, die in Folge der Aufhebung des Vertrages notwendig werden.
7. Haftung des Reiseveranstalters

a) Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
1. Die gewissenhafte Reisevorbereitung
2. Die sorgfältige Auswahl und die Überwachung der Leistungsträger
3. Die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen Reiseleistungen, sofern wir nicht gemäß Ziff. 3 vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt haben.
4. Die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistung

b) Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.
7. Beschränkung der Haftung

a) Abhilfe

Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfe verweitern, wenn Sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

b) Minderung des Reisepreises

Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie schuldhaft unterlassen, den Mangel anzuzeigen.

c) Kündigung des Vertrages

Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilft, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag- in Ihrem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung- kündigen. Dasselbe gilt, wenn Ihnen die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, uns erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt wird. Sie schulden und den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie von Interesse waren.

d) Schadenersatz

Sie können unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben.
10. Mitwirkungspflicht

Sie sind verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sie sind besonders verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich zur Kenntnis zu geben. Unterlassen Sie es schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung von Leistungen müssen innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise schriftlich bei uns geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche geltend gemacht werden, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind.
Ihre vertraglichen Ansprüche verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Haben Sie solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem wir die Ansprüche schriftlich zurückweisen. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.
12. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

a)Wir stehen dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuellen Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Die Information erfolgt so rechtzeitig, dass Sie die Fristen zur Erlangung notwendiger Dokumente einhalten können. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.

b) Sie sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen wenn Sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation unsererseits bedingt sind.
13. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand für Vollkaufleute, die nicht zu den in § 4 HGB bezeichneten Gewerbetreibenden gehören, ist Frankfurt am Main.
14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

15. Unsere Allgemeinen Reisebedingungen sind auch für den Endverbraucher verpflichtend. Als Reiseveranstalter verpflichten Sie sich, unsere Allgemeinen Reisebedingungen dem Endverbraucher mitzuteilen.

Herausgeber und Veranstalter
Tourismus+Congress GmbH
Frankfurt am Main
Kaiserstraße 56
60329 Frankfurt am Main
Tel.: +49 (0) 69/21 23 08 08
Fax: +49 (0) 69/21 24 05 12
info@infofrankfurt.de

Hinweis zur Tourismusabgabe in Frankfurt am Main

Für Übernachtungen erhebt die Stadt Frankfurt ab 01.01.2018 eine Tourismusabgabe. Die Abgabe für Privatreisende wird 2,00 € pro Person und Nacht betragen. Diese Abgabe ist nicht in den Preisen für Hotelübernachtung, Privatzimmer oder Pauschalarrangements enthalten und wird bei Check-In zusätzlich erhoben.