AGB Erlebnisbausteine für Gruppen

Allgemeine Buchungsbedingungen für Erlebnisbausteine für Gruppen

Die Tourismus+Congress GmbH Frankfurt am Main ("TCF") bucht individuell organisierte Erlebnisbausteine (z.B. Führungen, Eintritte, gastronomische Angebote in Kombination) für Gruppen.
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die Buchung und Durchführung von durch TCF zusammengestellte individuell organisierten Erlebnisbausteine für Gruppen.

1.    Geltungsbereich der Buchungsbedingungen

Diese Allgemeinen Buchungsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehungen der TCF mit ihren Kunden. Die Allgemeinen Buchungsbedingungen der TCF gelten auch dann, wenn die TCF mit Kenntnis von den Geschäftsbedingungen des Kunden eine Buchung des Kunden bestätigt. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden erkennt die TCF nur dadurch an, dass sie ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

2.    Gegenstand der Buchungsbedingungen für Gruppenbausteine

a)    Die TCF organisiert Erlebnisbausteine für Gruppen. Dazu vermittelt die TCF selbstständige Gästeführer für Stadtführungen (Stadtrundfahrten und Stadtrundgänge), sowie Führungen anderer Anbieter, gastronomische Angebote und Eintrittskosten.
b)    Bei der Vermittlung von Führungen anderer Anbieter, gastronomischer Angebote und Eitnrittskosten kooperiert die TCF mit selbstständigen Anbietern. Die Leistung im Rahmen der Erlebnisbausteine erfolgt nicht durch die TCF selbst, sondern wird eigenständig durch den jeweilig beauftragten Anbieter durchgeführt.

3.    Abschluss des Buchungsvertrages

a)    Konkrete Buchungen von Erlebnisbausteinen bei der TCF müssen schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Die Buchung ist als verbindliche Willenserklärung des Kunden zu verstehen.
b)    Ein Vertrag mit der TCF kommt erst dann zustande, wenn die TCF die Buchung des Kunden schriftlich oder per E-Mail bestätigt hat ("Buchungsbestätigung/Rechnung").
c)    Sämtliche Änderungen einer verbindlichen Buchung werden ebenfalls ausschließlich schriftlich oder per E-Mail erfasst.
d)    Bestimmte Erlebnisbausteine unterliegen einer maximalen Teilnehmerzahl. Die TCF wird den Kunden im Rahmen des konkreten Angebotes auf solche Beschränkungen hinweisen.

4.    Zahlungsmodalitäten

a)    Die konkreten Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Angebot und der Buchungsbestätigung/Rechnung. Die Zahlung ist - je nach Bestellmodalitäten - per Überweisung oder Kreditkarte möglich.
b)    Der Gesamtpreis ist spätestens drei Wochen vor Durchführungsdatum des gebuchten Erlebnisbausteins zu zahlen.
c)    Vertragsabschlüsse innerhalb von drei Wochen vor Durchführungsdatum verpflichten Sie zur sofortigen Zahlung des Gesamtpreises.
d)    Bei Zahlung mit Kreditkarte erhält der Kunde nach seiner verbindlichen Buchung ein Formular über die Ermächtigung der TCF zur Prüfung der Kreditkarte vor und Belastung seiner Kreditkarte nach der Auftragsbestätigung. Dieses Formular hat der Kunde ausgefüllt und unterschrieben an die TCF zurückzusenden.
e)    Ist die Belastung der Kreditkarte des Kunden erfolglos (z.B. weil die vom Kunden angegebenen Kreditkartendaten nicht korrekt sind oder keine ausreichende Deckung besteht), ist die TCF – zusätzlich zu ihrem Leistungsverweigerungsrecht – auch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
f)    Ergibt sich nach Durchführung der Leistungen eine Differenz zugunsten des Kunden, wird dem Kunden diese Differenz entsprechend der gewählten Zahlungsart zurückerstattet. Ergibt sich nach Durchführung der Leistungen, dass noch Zahlungen seitens des Kunden ausstehen, werden die noch unbezahlten Leistungen dem Kunden nachträglich in Rechnung gestellt.

5.    Leistungen

Alle Angaben sowie die Darstellungen zu den Erlebnisbausteinen für Gruppen in Broschüren, im Internet etc. stellen lediglich beispielhaft allgemein mögliche Leistungen dar. Es wird hierdurch kein bestimmter Inhalt für die Bausteine garantiert. Die TCF schuldet nur den in der Auftragsbestätigung ausdrücklich genannten Leistungsumfang.

6.    Leistungs- und Preisänderungen

a)    Änderungen oder Abweichungen vom vereinbarten Inhalt der Buchung sind zulässig, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen der TCF für den Kunden zumutbar sind. Zumutbar sind Änderungen oder Abweichungen insbesondere, wenn sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des gebuchten Erlebnisbausteins nicht maßgeblich beeinträchtigen oder wenn es sich um äußere, nicht von der TCF zu vertretende Umstände z.B. Straßensperrungen; Schließung von Museen, kurzfristige Erkrankung des Gästeführers etc. handelt. Die TCF ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird die TCF dem Kunden eine kostenlose Umbuchung anbieten. Sind die Änderungen oder Abweichungen für den Kunden unter Berücksichtigung der Interessen der TCF nicht zumutbar, steht dem Kunden das Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu.
b)    Bei verspätetem Erscheinen der Gruppe besteht kein Anspruch auf eine Verschiebung der gebuchten Leistungen oder eine Minderung des Preises. Eine Verlängerung der Stadtführungen steht im Ermessen der einzelnen Leistungsträger.

7.    Stornierung und Umbuchung durch den Kunden; Nichterscheinen

a)    Der Kunde kann die Buchung schriftlich oder per E-Mail stornieren.
b)    Es gelten folgende Stornobedingungen/-gebühren:
a.    bis 30 Tage vor Reiseantritt kann die gesamte Gruppe kostenlos storniert werden. Danach können folgende Stornogebühren je angemeldetem Teilnehmer berechnet werden:
b.    bis 15 Tage vor Reiseantritt 15% des Reisepreises,
c.    14-7 Tage vor Reiseantritt 30% des Reisepreises,
d.    6-1 Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises,
e.    danach 80% des Reisepreises.
c)    Der vereinbarte Preis ist auch dann ohne Abzug zu zahlen, wenn ein Kunde bzw. eine Gruppe zu einem gebuchten Erlebnisbaustein nicht erscheint.
d)    Dem Kunden ist in jedem Fall der Nachweis gestattet, dass der TFC durch die Stornierung oder das Nichterscheinen kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der TCF bleibt es vorbehalten, abweichend von der oben genannten Pauschale eine konkret zu berechnende, höhere Entschädigung zu fordern.

8.    Beschränkung der Haftung

Wir haften bei Schäden, die nicht Körperschäden sind, nur für Vorsatz und für grobe Fahrlässigkeit und für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Bei fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung von TCF auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden und in jedem Fall auf den dreifachen Wert der angebotenen Leistung begrenzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für die Erfüllungsgehilfen der TCF.

9.    Rechtswahl und Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen der TCF und dem Kunden.

Frankfurt am Main. Stand: 07/2017